Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Die Politik will bundesweit fünf Milliarden Euro in Schulen investieren.
Der DigitalPakt Schule soll den digitalen Wandel im Schulwesen auf Basis von Art. 104c GG (geänderte Fassung) gestalten. Der Bund unterstützt Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und -weiterbildung umzusetzen. Sie verpflichten sich gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur.
Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also z. B. eines Medienentwicklungsplans). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt.
Weiteres Wissenswertes nachzulesen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.php
Der Beitrag von Herrn Lindner aus der TV-Sendung Frankenschau vom 10.11.2019 behandelt das Thema „Digitales Klassenzimmer“.
Wie kann so eines ausschauen?
